Geltungsbereich
1.
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden werden von uns
nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir unsere Lieferungen in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender AGB des
Kunden vorbehaltlos ausführen.
2.
Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
Angebot und Preise
1.
Unsere Liefer- und
Preisangebote erfolgen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird – stets freibleibend.
2.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise
ab Abgangslager oder -werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Ändern sich nach
Vertragsschluss öffentliche Abgaben und/oder Steuern auf die Ware bzw.
werden solche neu erhoben, werden die vereinbarten Preise entsprechend
angepasst; gleiches gilt, wenn sich aus von uns nicht zu vertretenden Gründen
die Kosten für Verladung und Versand der Ware erhöhen (z.B. durch
Minderbeladungs-, Liege- und Standgelder). Gegenüber Verbrauchern gilt
diese Preisanpassungsregelung nur, wenn die Lieferung nicht innerhalb
von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
Zahlungsbedingungen,
Aufrechnung und Abtretung
1.
Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei
vereinbarten Zahlungszielen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag der
Lieferung. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn wir über das Geld
spätestens am Fälligkeitstag verfügen können. Die Annahme von
Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei
nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Verkäuferin berechtigt, vom Tage
des Zugangs der ersten Mahnung an Verzugszinsen in Höhe von 1% pro
Monat zu verlangen. Für Mahnungen kann eine Gebühr von EUR 5,- je
Mahnung zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer berechnet werden.
2.
Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher
Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, die
Stellung von Sicherheiten zu verlangen und/oder evtl. gewährte
Zahlungsziele, auch für andere Forderungen, zu widerrufen. Ist der
Kunde nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheiten
zu leisten, sind wir berechtigt, die Geschäftsverbindung zu beenden.
Bereits bestehende Ansprüche aus erbrachten Leistungen oder wegen
Verzug des Kunden werden davon nicht berührt.
3.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig,
wenn wir diese Gegenforderungen anerkannt haben oder diese rechtskräftig
festgestellt sind.
4.
Die Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen des Kunden
ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig; ein
Anspruch auch Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht. § 354 a
HGB bleibt unberührt.
Lieferung
1.
Unsere Lieferzeitangaben sind grundsätzlich keine Fixtermine (§
323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB). Teillieferungen sind – soweit dem
Kunden zumutbar – zulässig.
2.
Maßgebend ist das an der Auslieferstelle ermittelte bzw.
zollamtlich festgestellte und auf dem Lieferschein vermerkte Gewicht
oder Volumen der Lieferung, es sei denn, es werden Partien aus Tank- und
Kesselwagen ausgeliefert und das Volumen am Empfangsort mittels
geeichter Messvorrichtungen festgestellt. Der konkrete Nachweis der
Lieferung einer geringeren oder größeren Menge bleibt jeder
Vertragspartei offen.
3.
Holt der Kunde die Ware selbst ab, ist er verpflichtet, die für
den Transport relevanten gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen,
insbesondere über den Gefahrguttransport und die Beladungsgrenzen, zu
beachten. Der Kunde hat seine Fahrer oder Frachtführer entsprechend zu
verpflichten. Bei Nichtbeachtung der
bestehenden Vorschriften hat der Kunde uns von allen Ansprüchen Dritter
freizustellen.
4.
Wir sind nur bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger
Selbstlieferung zur Lieferung verpflichtet. Unvorhergesehene Ereignisse,
die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörung, Streik,
Aussperrung oder Gesetzesänderungen), verlängern die Lieferfrist
angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzugs
eintreten. Sollte es aufgrund solcher Ereignisse nicht möglich sein,
die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auszuführen, steht dem
Kunden und uns das Recht zu, vom Vertrag oder ggf. vom noch nicht erfüllten
Teil desselben zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen eines
solchen Rücktritts bestehen nicht.
5.
Die Gefahr geht stets – auch bei frachtfreier Lieferung – auf
den Kunden über, sobald die Ware den Verladeanschluss der Füllstelle
passiert, spätestes aber beim
Verlassen der Auslieferstelle.
Eigentumsvorbehalt
1.
Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und
uns in unserem Eigentum.
2.
Bei Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen
Geschäftsgang widerruflich gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der in unserem (Mit-)Eigentum
stehenden Waren resultierenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes des betreffenden
Liefergegenstandes an uns ab. Der Kunde ist im gewöhnlichen Geschäftsgang
widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
3.
Eine Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware erfolgt
stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
an der neuen Sache anteilmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge
der verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse auf uns übergeht. Der
Kunde verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren
unentgeltlich.
Beschaffenheit der
Ware, Mängel und Haftung
1.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten für die
Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren ausschließlich die einschlägigen
DIN-Normen bzw. diesen vorgehende europäische Normen.
2.
Mängelansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren
innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der gelieferten Sache. Mängelansprüche
von Kunden, die Verbraucher sind, verjähren innerhalb von 2 Jahren ab
Übergabe der gelieferten Sache.
Mängelansprüche des Kunden
setzen voraus, dass er die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten
– auch gegenüber dem Spediteur/Frachtführer – ordnungsgemäß erfüllt
hat. Kunden, die Unternehmer sind,
müssen uns gegenüber Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch
7 Tage nach Anlieferung oder Entdeckung
des Mangels mitteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Mängelrüge.
Kunden, die Verbraucher sind,
müssen offensichtliche Mängel spätestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt,
zu dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, uns gegenüber
schriftlich mitteilen. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der
Zugang der Mängelrüge bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese
Mitteilung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte 2 Monate nach
Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist
zur Last gelegt werden kann.
3.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines
Mangels verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht,
wenn uns grobes Verschulden bzw. Arglist zur Last gelegt werden kann,
sowie im Falle uns zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder
bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht verbunden.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort ist die Auslieferstelle. Dies gilt auch für
frachtfreie Lieferungen.
2.
Gerichtsstand für Kaufleute, für juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Gaildorf.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
Hinweis für Verwender
von gekennzeichnetem steuerbegünstigtem leichten Heizöl: Steuerbegünstigtes
Mineralöl! Darf nur zum Verheizen verwendet werden oder zum Antrieb von
Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich
a) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung)
oder b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen
Stromversorgung oder c) (befristet bis 31.12.2004) der Strom- oder Wärmeerzeugung
dienen. Jede andere motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung
als Kraftstoff in Fahrzeugen, zieht steuer- und strafrechtliche Folgen
nach sich. Es wird empfohlen, für den Fall einer Heizölbewirtschaftung,
diesen Beleg als Bezugsmengennachweis vier Jahre lang aufzubewahren. Bei
Unfällen und sonstigen Vorkommnissen, bei denen Mineralölprodukte
austreten, die Polizei unter dem Stichwort »Ölalarm« benachrichtigen!
Klassifizierung:
Heizöl
(leicht)/Dieselkraftstoff
Benzin (Ottokraftstoff)
Flammpunkt 23-610 C,
Flammpunkt
unter 210 C,
Klasse 3 Ziffer 31 c
GGVS/ADR Klasse
3 Ziffer 3 b GGVS/ADR
Hinweis für Verwender
von Schmierstoffen:
Steuerbegünstigtes
Mineralöl darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung
solcher Stoffe verwendet werden.
Erläuterung zu Spalte
ZS
0 unversteuert
1 Steuerermäßigt auf allgem.
Erlaubnis
3 versteuert
4 Komponenten-unversteuert
5 Komponenten-versteuert
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