Abrechnungsbasis
 

Heizöl wird immer mit festgelegter Temperatur abgerechnet

Auf jedem Heizöl-Lieferschein steht: Menge bei 15 Grad Celsius. Die Abgabe von Heizöl erfolgt grundsätzlich nach einer temperaturkompensierten Mengenermittlung. So wird gewährleistet, dass von der Raffinerie bis zum Verbraucher eine einheitliche Berechnungsbasis zu Grunde liegt.
 
Hintergrund dieser Regelung: Das Volumen von Flüssigkeiten ändert sich je nach Temperatur, bei Erwärmung wird es größer, bei Abkühlung kleiner. Bei Heizöl EL beträgt diese Volumenänderung je Grad Celsius 0,84 Promille. Ohne eine entsprechende, temperaturkompensierte Abrechnung könnten also zwischen einer Tanknachfüllung im Hochsommer und an eiskalten Wintertagen geringfügige Abweichungen bei der Abgabemenge auftreten. Deshalb ist in die Tankwagen ein Zähler eingebaut, der bei jeder Belieferung das Ergebnis einer Simultanrechnung anzeigt. Die zu Grunde gelegte Basistemperatur von 15 Grad Celsius wird von der Eichordnung vorgegeben. Sie schreibt vor: Ein Liter Heizöl ist immer ein Liter mit einer Temperatur von 15 Grad.
Dies gilt auch für Diesel- und Ottokraftstoffe.
 
Korrekte Stempelkarte / Abgabestempelung